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Justitia zeigte viel Verständnis für die perversen Gelüste eines Transvestiten.

7. Feber 2024 / 11:56 Uhr

Staatsanwältin: Besitz von Kinderporno-Material diente Transfrau zur „Identitätsfindung“

Wilde Kapriolen schlugen ein Amtsrichter und die Staatsanwältin, um einen pädophilen 52-jährigen, der sich als Transfrau bezeichnet, mit einer milden Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen.

Niedrige Bewährungsstrafe

70 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten, die auf diversen Geräten gespeichert waren, wurden im Dezember 2021 bei Herrn K. in Hersbruck (Bayern) gefunden. Mehr als drei Jahre später stand er wegen Besitz von kinderpornografischem Material vor Gericht und traf auf einen verständnisvollen Richter. Dieser verurteilte den Angeklagten lediglich zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.

Angeklagter wollte „etwas nachholen“

Laut Prozessbericht der Nürnberger Nachrichten hätten Richter und Staatsanwältin “in großen Teilen” die Begründung des Angeklagten akzeptiert. Dieser erklärte, die pornografischen Inhalte “nicht in pädophiler Absicht beziehungsweise zur Stillung eines sexuellen Verlangens” angesehen zu haben, sondern die eindeutigen Bilder und Videos seien lediglich als “Teil seiner Transsexuellen-Geschichte” anzusehen. So berief sich K. alias “Beate” auf seine schwere Kindheit, und er habe sich bereits als Kind als Frau gefühlt. Er habe sich lediglich die pornografischen Bilder angesehen, um etwas nachzuholen, was ihm stets verwehrt geblieben sei, berichtet das Blatt.

Kinderpornografische Bilder halb so wild

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten nicht nur dessen Geständnis zugute, sondern auch, „dass die Medien wohl mehr der Identitätsfindung gedient hätten als zur Befriedigung pädophiler Interessen.” Eine Ansicht, der sich der Richter offensichtlich anschloss und verharmlosend feststellte, dass die aufgefundenen Dateien überwiegend Kinder, die posierten, nicht aber extreme sexuelle Handlungen zeigten. Ein Bild, das ein etwa 14- bis 16-jähriges Mädchen beim Oralverkehr mit einem Mann zeigt, schien für den Richter unter „normal“ zu fallen.

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