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Kleidergeschäft

In Österreich herrscht immer noch “2G”-Zwang, während in Bayern dieser für den Einzelhandel bereits wieder gerichtlich aufgehoben wurde.

19. Jänner 2022 / 22:48 Uhr

In Österreich noch Zwang, in Bayern bereits aufgehoben: Verwaltungsgerichtshof kippt “2G-Regel” im Einzelhandel

Während man in Österreich immer noch auf Biegen und Brechen fast schon fanatisch an Impfpflicht und “2G”-Zwang festhält, wurde letzterer nun in Bayern für den Einzelhandel aufgehoben. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sah die nötigen Voraussetzungen für einen solchen Zwang nicht gegeben.
Einzelhändler mit Antrag erfolgreich
Laut bayerischem Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurden die “Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene” nicht erfüllt. Das Urteil wurde am Mittwoch verkündet und ist unanfechtbar. Eingebracht hatte eine Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts den Eilantrag vor dem Gericht, der somit erfolgreich war.
Das Gericht sah vor allem die Klarheit aus der Verordnung nicht gegeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Denn, ähnlich wie in Österreich, wurde im Gesetz nur vage umschrieben, was darunter fällt. Da es aber auch Geschäfte mit Misch-Sortimenten gibt, lasse sich “nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht”, so das Gericht.
Österreichischer Handelsverband will nun ebenfalls Ende für “2G”
Nach dem Urteil in Bayern schaltete sich auch der österreichische Handelsverband in die leidige Debatte rund um “2G” ein. Man betonte zwar immer wieder, nicht erfreut über die Ausgrenzung impffreier Menschen vom Handel zu sein, trug die Maßnahmen der Regierung aber dennoch immer brav mit.
Nun will man aber angesichts des Urteils in Bayern ebenfalls ein Ende der “2G-Regelung” in Österreich. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will appeliert nun an die schwarz-grüne Bundesregierung:

Diese Entscheidung ist auch für Österreich wegweisend. Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern einen Handel, der für alle Kundinnen und Kunden da sein darf. Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist täglich, dass sicheres Shopping für alle Menschen in unserem Land aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Unzählige wissenschaftliche Studien belegen dies. Daher fordern wir analog zu Bayern auch in Österreich eine ehestmögliche Beendigung der 2G-Regelung in den Geschäften.

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