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Udo Landbauer, Tempo 30

LH-Stellvertreter Landbauer sieht in der geplanten StVO-Novelle nicht nur die „Vorlage für generelles Tempo 30 in den Gemeinden“. Der nächste Schritt sei dann Tempo 80 auf der Freilandstraße.

23. Jänner 2024 / 11:19 Uhr

„Tempo 30 ist Geldbeschaffungsaktion, die Autofahrer ausbremst“

Als „Frontalangriff auf Autofahrer“ bezeichnet der niederöstereichische LH-Stellvertreter Udo Landbauer die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 17. Jänner in Begutachtung ging und weniger Hürden für Tempo 30 bringen soll.

Pendler werden noch mehr geschröpft

Bereits jetzt war es den Gemeinden möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 anstatt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen. Das soll sich durch die StVO-Novelle ändern.

Was Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und ÖVP-Innenminister Gerhard Karner als Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität sehen, bezeichnet LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) als reine Geldbeschaffungsaktion, die Autofahrer ausbremse. Die grüne Umweltministerin, so Landbauer, stehe nicht nur bei wichtigen Straßenbauprojekten auf der Bremse, jetzt gehe es einmal mehr den Autofahrern an den Kragen. Mit den Tempo 30 Fantasien gehe es Gewessler nur darum, die Fleißigen, die Pendler und Familien zu schröpfen.

Regierung legt Minderheitenprogramm vor

Landbauer sieht in der geplanten StVO-Novelle nicht nur die „Vorlage für generelles Tempo 30 in den Gemeinden“. Der nächste Schritt sei dann Tempo 80 auf der Freilandstraße und Tempo 100 auf der Autobahn. Was die Regierung hier vorlegt, wäre ein Minderheitenprogramm. Die klare Mehrheit der Österreicher sei gegen ein generelles Tempolimit 30 und für die Beibehaltung von 50 km/h im Ortsgebiet, sagte Landbauer in einer Aussendung.

Einschränkung der Verkehrsqualität

Schon jetzt könne die Behörde für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken innerhalb eines gewissen Gebietes durch Verordnung das Tempolimit herabsetzen. Nämlich dann, wenn es die Sicherheit erfordern würde. Bei nachgewiesenem Erfordernis könnten Verordnungen für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit seitens der Behörde veranlasst werden.

Generelles Tempo 30 bedeute eine wesentliche Einschränkung der Verkehrsqualität auf Landesstraßen, die eine überregionale Verbindungsfunktion haben und eine maßgebliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit von Hauptstraßen. Auf langen breiten Ortsdurchfahrten wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h schon gar nicht verständlich und würde auch nicht akzeptiert.

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