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Christian Hafenecker und Justitia

Dass die Schmutzkübel-Kampagne der ÖVP gegen die Freiheitlichen nun gerichtliche Konsequenzen hat, freut FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker.

29. Feber 2024 / 17:20 Uhr

ÖVP fliegen Russland-Märchen um die Ohren – rechtskräftig des „Dirty Campaigning“ überführt!

Die ÖVP erzählte viele Russland-Märchen über die Freiheitlichen. Das muss sie seit heute, Donnerstag, unterlassen. Das Oberlandesgericht Wien hat die Volkspartei dazu rechtskräftig verurteilt.

Tatbestand der üblen Nachrede

Im Berufungsverfahren der ÖVP-Bundespartei und des ÖVP-Parlamentsklubs hielt das Oberlandesgericht Wien fest, dass beide gegenüber dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten Axel Kassegger den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt haben. In zwei Presseaussendungen sowie einem Video auf Facebook wurde Kassegger von der ÖVP vorgeworfen, gegen Honorare (!) russische Staatsinteressen verfolgt zu haben – beispielsweise durch Anträge im Parlament.

Auch SPÖ darf Vorwurf nicht mehr erheben

Das „Dirty Campaigning“ der ÖVP habe nun Konsequenzen, „über die wir sehr erfreut sind“, kommentierte FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker das Urteil. Nach der SPÖ, die diese falschen „Russland-Vorwürfe“ nach einem Vergleich nicht mehr weiter erheben darf, habe jetzt auch die ÖVP feststellen müssen, dass ein falscher Vorwurf nicht wahrer wird, wenn man ihn andauernd überholt.

“Wer anderes behauptet, wird geklagt”

Damit stehe auch fest: Die FPÖ sei nicht pro-russisch – sie sei vielmehr die einzige Partei, die in der Mitte stehe und eine neutrale Position einnehmen würde. Wer – wie Sozialdemokratie und Volkspartei – in Aussendungen oder anderen öffentlichen Äußerungen etwas anderes behaupte, werde geklagt, so Hafenecker in einer Aussendung.

ÖVP muss alle Kosten tragen

Die ÖVP-Bundespartei sowie der ÖVP-Parlamentsklub haben Entschädigungen von insgesamt 7.500 Euro zu leisten und das Urteil je einmal über APA-OTS sowie zusätzlich auf der Facebook-Seite der ÖVP-Bundespartei zu veröffentlichen. Letztlich sind auch alle Kosten durch die Gegenseite zu tragen. Das sagte FPÖ-Medienanwalt Christoph Völk gegenüber unzensuriert.

ÖVP soll Schmutzkübel-Kampagnen einstellen

Die heutigen Entscheidungen sind die letzten in diesem Themenkomplex rund um den Vorwurf, die FPÖ habe sich von Russland einspannen lassen. „Alle Verfahren gegen ÖVP, SPÖ, ÖVP-Klub, SPÖ-Klub sowie diverse Einzelpersonen wurden bisher rechtskräftig gewonnen oder durch Unterwerfung im Rahmen eines Vergleichs erledigt. Lediglich bei einem Urteil kann die beklagte Seite noch den Obersten Gerichtshof anrufen“, so Hafenecker, der hoffte, dass die ÖVP ihre Schmutzkübel-Kampagnen, die sie sonst immer bei allen anderen gegen sich selbst wittert, in Zukunft einstellen werde.

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